Stand 25. März 2010
Informationen zur Begleithundeprüfung
Die Begleithundeprüfung kann in Teilprüfungen oder
als eine Gesamtprüfung 1 – 3 an einem Tag durchgeführt werden. Der Hund
kann Teilprüfungen bestehen. Besteht er alle drei Teile an einem Prüfungstag,
wird ihm das Leistungszeichen BHP-G zuerkannt. An der Begleithundeausbildung und Prüfung können
neben Teckel auch Hunde anderer Rassen oder auch Mischlingshunde teilnehmen.
Die Gruppe behält sich die Zulassung einzelner Hunde zur Ausbildung und
Prüfung vor. Die Teilnahme an der Begleithundeausbildung und
Prüfung ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr für Mitglieder des DTK
beträgt 60,00 €, für Nichtmitglieder 80,00 €. In dem Nenngeld,
das mit der Anmeldung fällig wird, ist die Prüfungsgebühr enthalten. Es wird
bei Abbruch der Ausbildung oder Nichtteilnahme an der Prüfung nicht
zurückerstattet. 1. Gehorsam (BHP 1) 1.1 Führigkeit Der Hund folgt seinem Hundeführer
an der vorher bezeichneten Seite, angeleint, ohne an der Leine zu ziehen. Dabei müssen Hindernisse gewandt überwunden werden. Die Führigkeit lässt sich prüfen, indem der
Hundeführer mit dem nicht zu kurz angeleinten Hund Bäume oder Pfosten umgeht.
Anschließend gehr er ca. 30 m frei bei Fuß. Dann geht er angeleint kreuz und
quer durch eine Menschenansammlung (mindestens sechs Personen, einige davon
mit Hund). Danach bleibt der Hund am Fuß des Hundesführers stehen oder
sitzen. 1.2 Folgsamkeit Der Hundeführer schnallt den Hund
auf Anweisung und lässt ihn einige Zeit frei laufen (Entfernung ca. 30 - 50
m). Trennt sich der Hund nicht vom Führer, geht dieser auf Anweisung des
Richters mit dem freilaufenden Hund zu einem markierten Punkt in ca. 50 m
Entfernung. Der Hund bleibt sitzen und der Hundeführer kommt zum
Ausgangspunkt zurück. Das Hereinkommen des Hundes kann mit und ohne Halt
gezeigt werden. Ohne Halt: Auf Hör- oder Sichtzeichen hat der Hund zügig zu
seinem Führer zu kommen und sich von diesem Nicht mehr zu entfernen. Mit Halt: Der hereinkommende Hund soll ca. 20 m vor
seinem Hundeführer auf Hör- oder Sichtzeichen Halt machen und wird der
abgeholt. 1.3 Ablegen Die Hunde sind an einer freien
Stelle mit genügend Überblick in Gruppen bis zu vier Hunden zu prüfen. Die
Hunde werden im Abstand von ca. 10 m, nebeneinander frei oder angeleint abgelegt.
Sie können auf einer persönlichen Unterlage Platz nehmen. Die Hundeführer entfernen sich gemeinsam ca. 50 m.
Eine Sichtverbindung darf bestehen. Die Hunde dürfen den Kopf hochheben oder
sich setzen, jedoch den Platz nicht weiter als maximal einen Meter verlassen.
Geben sie anhaltend Laut, winseln sie ständig, verlassen sie den Platz oder
ziehen sie an der Leine, so sind sie von der weiteren Prüfung auszuschließen. Während der Ablegezeit geht der Prüfungsleiter oder ein
Helfer mit einem angeleinten, nicht an der Prüfung teilnehmenden Hund in
einer Entfernung von ca. fünf Metern an den abgelegten Hunden vorbei. Die Ablegedauer beträgt fünf Minuten, um dem Richter
genügend Zeit zu geben, jeden einzelnen Hund genau zu beobachten. 1.4 Verhalten bei Geräuschen Zur Prüfung des Verhaltens bei
Geräuschen bewegt sich der Hund frei von der Leine, mindestens 10 m vom
Hundeführer entfernt, im Gelände. Der Prüfungsleiter oder ein Helfer schlägt
kräftig mit einem Metallhammer (Abstand zum Teckel ca. 10 m) gegen ein
hängendes 90 mm x 4 mm x 300 mm).Hunde, die Angstreaktionen zeigen, sind nach
30 Minuten nochmals zu prüfen. Reißen sie auf den Lärm hin aus oder suchen
sie sich zu verkriechen, haben sie die BHP 1 nicht bestanden. 1.5 Verhalten gegenüber Menschen Zur Prüfung des Verhaltens
gegenüber Menschen legt der Hundeführer seinen Hund frei bei Fuß ab und
verharrt mit ihm zusammen an einem Punkt. Mindestens 6 Menschen bewegen sich
sternförmig bis unmittelbar auf Hundeführer und Hund zu. Sie gehen langsam
und ohne Drohgebärden. Sie entfernen sich wieder und gehen zum zweiten Mal
schnell, energisch und unter Händeklatschen auf den Hundeführer und seinen
Hund zu. Der Hund soll sich Menschen gegenüber ruhig und gelassen zeigen. Der
Hund darf den Kreis verlassen ohne Fluchtreaktionen zu zeigen. 1.6 Verhalten im Straßenverkehr Zur Prüfung des Verhaltens im
Straßenverkehr geht der Hundeführer mit seinem Hund an lose hängender Leine
auf dem Gehweg einer normal befahrenen Straße. Ein Radfahrer überholt in
geringem Abstand mit Klingelzeichen den Hundeführer und seinen Hund. Ein
Fußgänger kommt dem Hundeführer entgegen und spannt in Höhe des Hundes einen
Regenschirm auf. Er fragt den Hundeführer etwas anhand einer mitgeführten
Zeitung. Auf Anweisung des Prüfungsleiters überquert der Hundeführer mit
seinem angeleinten Hund die Straße. Vor dem Überqueren muss der Hund deutlich
anhalten oder sich setzen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite geht der
Hundeführer mit dem Hund wieder zurück und überquert die Straße zum zweiten
Mal. Der öffentliche Verkehr darf nicht behindert werden Den Fußgängern und
dem Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gelassen und ruhig verhalten, er
soll seinem Hundeführer aufmerksam und willig folgen. Führersuche und Warten (BHP 2) 2.1 Führersuche Unsere Hunde haben von Natur aus
einen ausgeprägten Spur- und Finderwillen. Es gehört daher zu ihren
bevorzugten und besonders beliebten Arbeitsaufgaben Spuren und Fährten
auszuarbeiten. Besonders bereitwillig und freudig suchen sie ihren Führer
oder ihre Führerin. Unmittelbar danach wird der zu prüfende Hund vom
Richter am Spurbeginn angesetzt. Der Hund hat die Fährte frei und zügig
auszuarbeiten und muss seinen Führer finden. Der Richter darf den Hund höchstens dreimal am
Spurbeginn neu ansetzen. 2.2 Warten Der Hund muss auch einmal vor
einem Gebäude, in das er nicht hinein darf, warten. Dazu ist er vor dem
Gebäude in der Nähe des Eingangs anzuleinen. Der Hundeführer begibt sich in
das Gebäude außer Sicht des Hundes. Der Hund hat fünf Minuten unter Ablenkung
durch Helfer ruhig auf seinem Platz zu warten. 1. Jogger 2. Radfahrer 3. Mensch mit Hund Zeigt er aggressives Verhalten, gibt er Laut,
winselt ständig oder zerrt an der Leine, so hat er die BHP 2 nicht bestanden. 3. Wasserfreude (BHP 3) Der überwiegende Teil unserer
Hunde zeigt eine ausgeprägte Freude am und im Wasser. Dies ist ein
zusätz-licher Hinweis auf die Wesensfestigkeit des Hundes. Zur Prüfung der Wasserfreude wird ein beliebiger, schwimmfähiger
Gegenstand vom Hundeführer mindestens 6 – 8 m weit in tiefes, stehendes
Wasser geworfen. Der Hund soll freiwillig den Gegenstand bis zum Ufer
holen. Die einmalige Wiederholung und Zuspruch durch den Führer sind
gestattet. Verläuft auch der zweite Versuch negativ, ist die Wasserfreude
nicht bestanden. Erschwerte Begleithundeprüfung (BHPS 1 – 3,
BHPS-G) 1. Erschwerter Gehorsam - BHPS 1 1.1 Warten im Auto Der Hundeführer (HF) fährt mit
seinem Auto vor, steigt aus und entfernt sich ca. 10 Schritte, die Autotür
bleibt geöffnet. Sichtverbindung zum Hund darf bestehen. Der Hund bleibt im
Auto und muss 3 Minuten bei offener Tür (Klappe) warten. Ein Helfer mit einem
Hund geht in einer Entfernung von ca. 5 m am Auto vorbei. Der Hund soll sich
ruhig verhalten. 1.2 Verhalten in der Menschengruppe Der HF geht mit seinem Hund frei
bei Fuß durch eine Menschengruppe (nicht Spalier) von wenigstens sieben
Personen, davon einige mit Hund. Die Personen werden links und rechts
umgangen (etwa in Form einer Acht). Der HF muss neben einem zweiten HF mit
Hund anhalten. Der HF geht mit seinem Hund weiter und lässt diesen dann in
der Gruppe Sitz oder Platz machen. Der HF geht dann ohne Hund aus der Gruppe
heraus, umgeht diese und holt den Hund wieder ab. 1.3 Gehorsam aus der Bewegung unter Ablenkung Es werden zwei Hunde gemeinsam
geprüft. Ein Hund wird frei in Sitz oder Platz gebracht, der HF steht ca. 20
Schritte vom Hund entfernt mit dem Rücken zum Hund. Der zweite HF begibt sich
mit Hund ca. 20 Schritte vom wartenden Hund entfernt in Grundstellung. Auf Anweisung des Richters geht der HF mit seinem
frei bei Fuß gehendem Hund 10 Schritte geradeaus und lässt ihn ohne
anzuhalten aus der Bewegung Sitz oder Platz machen. Der HF entfernt sich weitere 20 Schritte und dreht
sich nun zu dem wartenden Hund um. Nach Aufforderung des Richters geht der HF
zurück zu seinem Hund und holt diesen ab. Dann erfolgt der Wechsel. 1.4 Vorausschicken mit Halt (freiwillig) Der HF begibt sich mit seinem Hund
in die Grundstellung. Auf Kommando schickt er seinen Hund voraus. In einer
Entfernung von mindestens 30 Schritten bringt der HF auf Kommando den Hund
zum Halt, dabei kann er stehen, sitzen oder Platz machen. Auf Weisung des
Richters wird der Hund abgeholt. 2. Suchen auf der Fremdspur - BHPS 2 Auf einer Strecke von 300 m mit
zwei möglichst rechtwinkeligen Haken soll der Hund an einer Suchenleine auf
einer von einem Helfer getretenen Spur drei Holzscheiben, max. 10 – 12
cm Durchmesser, verweisen oder aufnehmen. Der Helfer muss die Holzscheiben
vor dem Legen der Spur mindestens 30 Minuten am Körper getragen haben. Der
Helfer tritt die Spur wie vorgegeben und legt in etwa auf der Hälfte der
Schenkel je einen Verweiserpunkt ab. Am Ende der Spur erwartet der
Spurenleger das Gespann in der Deckung. Danach kann die Suche durch den Hund sofort begonnen
werden. Der Richter mit dem spurkundigen Prüfungsleiter oder Helfer folgen
dem HF im angemessenen Abstand. Kommt der Hund mehr als 30 m ab, ist er abzurufen.
Auf der Spur darf der Hund 1 x abkommen. Die Spurarbeit muss nach 20 Minuten
beendet sein. Um die Prüfung zu bestehen, müssen zusätzlich mindestens zwei
Verweiserpunkte mitgebracht werden. Jeder zu prüfende Hund hat eine frische
Spur zu arbeiten. Der Abstand zwischen den einzelnen Spuren sollte mindestens
100 m betragen. 3. Bringen - BHPS 3 Ein beliebiger Bringgegenstand
(kein Wild) wird von einem Helfer im Feld oder im Wald 200 m weit an einer
kurzen Leine nachgezogen. Die Schleppspur hat zwei rechtwinkelige Haken und
am Ende wird der Bringgegenstand abgelegt. |